Die Mitgliedschaft ist nicht zeitlich befristet.
Die Mitgliedschaft endet u.a. nur durch Kündigung, Tod oder Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens
Zugelassen sind nur Mitglieder, die ihren Sitz oder Geschäftsstelle oder Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Stadt Telgte haben
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren schriftlich kündigen.
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.
Die Beteiligung an der TBE erfolgt als ganzes, also nicht auf einzelne Projekte bezogen und schließt neben den bereits bestehenden PV-Anlagen und der geplanten Windkraftanlage auch evtl. zukünftige Projekte ein.
Eine Garantie für die prognostizierten Werte kann nicht gegeben werden.
Der Beitritt zu der Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe ihrer Geschäftsguthaben beschränkt
Die Generalversammlung der TBE hat am 23.8.2023 für neue Mitglieder ein Eintrittsgeld in Höhe von 5 % auf den einzuzahlenden Geschäftsanteil beschlossen. Die neuen Mitglieder profitieren von den bereits gebildeten Rücklagen und haben das Gründungsrisiko nicht mitgetragen.
Wie erfolgt die Berechnung des Eintrittsgeldes?
Beispiel: es sollen 10 Geschäftsanteile gezeichnet werden.
Berechnung für ein neues Mitglied:
10 x 500 € = 5.000 € + 250 € (5 % Eintrittsgeld) = das entspricht einer Einzahlung in Höhe von 5.250 €
Berechnung für Mitglieder die bereits der Genossenschaft angehören:
10 x 500 € = 5.000 € + 0 € (5 % Eintrittsgeld) = das entspricht einer Einzahlung in Höhe von 5.000 €