Die Mitgliedschaft ist nicht zeitlich befristet. Die Mitgliedschaft endet u.a. nur durch Kündigung, Tod oder Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens
Zugelassen werden Mitglieder, die ihren Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Geschäftssitz in Telgte oder einer angrenzenden Kommune haben.
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren schriftlich kündigen.
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.
Die Beteiligung an der TBE erfolgt als ganzes, also nicht auf einzelne Projekte bezogen.
Eine Garantie für die prognostizierten Werte kann nicht gegeben werden.
Der Beitritt zu der Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe ihrer Geschäftsguthaben beschränkt.
Die Generalversammlung der TBE hat am 14.8.2023 für neue Mitglieder ein Eintrittsgeld in Höhe von 5 % auf den einzuzahlenden Geschäftsanteil beschlossen. Die neuen Mitglieder profitieren von den bereits gebildeten Rücklagen und haben das Gründungsrisiko nicht mitgetragen.
Wie erfolgt die Berechnung des Eintrittsgeldes?
Beispiel: es sollen 10 Geschäftsanteile gezeichnet werden.
Berechnung für neue Mitglieder, die nach dem 14.08.2023 der Genossenschaft beigetreten sind:
10 x 500 € = 5.000 € + 250 € (5 % Eintrittsgeld) = das entspricht einer Einzahlung in Höhe von 5.250 €
Berechnung für Mitglieder die vor dem 14.08.2023 der Genossenschaft beigetreten sind:
10 x 500 € = 5.000 € + 0 € (5 % Eintrittsgeld) = das entspricht einer Einzahlung in Höhe von 5.000 €